Regeln für die ehrenamtlichen HelferInnen

Für die ehrenamtlichen Helferinnen gibt es Regeln zur Mitarbeit

  • Alle Kundinnen und Kunden werden bei der Warenausgabe gleich behandelt. Sonderzuwendungen für persönliche „Lieblinge“ sind untersagt.

  • Lebensmittel dürfen von MitarbeiterInnen grundsätzlich nicht mitgenommen werden. Auch nicht, wenn besonders viel Ware da ist. Erst wenn nach der Ausgabe verderbliche Lebensmittel übrig bleiben, dürfen diese unter den Anwesenden mit Zustimmung des Vorstandes verteilt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Ausschluss von der Tafel rechnen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

  • Den Anweisungen, die vom Gesundheitsamt vorgegeben werden, ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Lager und Bus sind regelmäßig zu säubern.

Pinneberger Tafel e.V.
Der Vorstand